Privat Krankenversicherung : Weitere Informationen, Beratung und Vergleich von der Concura, Ihrem Versicherungsmakler aus Mannheim

Allgemeine Informationen zur Privat Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung hat in allen Bereichen der Gesundheitsvorsorge Vorteile ? egal, ob Sie vollständig zur privaten Krankenversicherung wechseln oder Ihre gesetzliche Krankenversicherung ergänzen möchten.

Grundsätzlich kann sich jeder freiberuflich oder selbständig Tätige ohne Einkommensgrenze privat versichern. Auch für Studenten, Akademiker und Beamte ist die Privat Krankenversicherung eine interessante Alternative. Für Arbeitnehmer gilt eine festgesetzte Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze - oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze - bezeichnet das jährliche Höchsteinkommen, bis zu dem in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht und liegt zur Zeit bei Euro 46.800.- .

Die privat Krankenversicherung hat durchaus Vorteile, denn die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenkassen sind gravierend:

Nicht anders sieht die Situation für Pflichtversicherte aus. Es gibt immer weniger Leistungen für regelmäßig steigende Beitragssätze.

Nutzen Sie die Vorteile der privaten Krankenversicherung:

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Wer kann sich privat versichern?

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie in eine private Krankenversicherung wechseln:

Auch wenn Sie bereits privat krankenversichert sind: Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung kann für Sie dennoch lohnend sein und Ihnen helfen viel Geld zu sparen. Fordern Sie einfach ein individuelles Vergleichsangebot an.

Auch wenn Sie die Voraussetzungen für den Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht erfüllen:
Als gesetzlich Versicherter haben Sie dennoch die Möglichkeit Ihren Krankenversicherungsschutz mittels privater Krankenzusatzversicherungen zu erhöhen. Auch in diesem Bereich bieten wir Ihnen ein umfassendes Onlineangebot.

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Die wichtigsten Systemunterschiede zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung

Vergleichskriterium Private Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung
Beiträge Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem Äquivalenzprinzip. D.h., dass sich die Beitragshöhe individuell in Abhängigkeit von Alter, Gesundheits-zustand, Geschlecht und Umfang des gewählten Versicherungsschutzes bestimmt. Der Beitrag errechnet sich aus dem jeweiligen prozentualen Beitragssatz der Krankenversicherung und ist an das Einkommen gekoppelt. Je höher das Einkommen, desto höher auch der Beitrag. Grundsätzlich sind nicht erwerbstätige Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.
Leistungen (siehe auch unter Leistungsunterschiede) Je nach vertraglich vereinbartem Tarif Gesetzlicher vorgegebener Erstattungskatalog
Erstattung Kostenerstattungsprinzip: Sie sind selbst Vertragspartner Ihres Arztes. Dessen Rechnung ist Grundlage für die Erstattung Ihrer Versicherung. Sachleistungsprinzip: Alle Leistungen (außer Zuzahlungen) werden direkt von der Krankenkasse bezahlt. Sie können aber nur unter den Vertragsärzten und dem kassenärztlichen Leistungskatalog wählen.
Altersrückstellung Die PKV bildet Altersrückstellungen zur Verminderung der Beiträge im Alter. Die Beiträge werden nach dem Umlageverfahren unter sozialen Aspekten erhoben ohne Bildung von Rückstellungen für das Alter, es muss deshalb mit steigenden Beitragssätzen oder Leistungskürzungen gerechnet werden. Die GKV bildet keine Rückstellungen zur Finanzierung der Beiträge im Alter. Die Beiträge werden nach dem Kapitaldeckungsverfahren gebildet. Somit werden Rückstellungen für das Alter aufgebaut was für eine langfristige Finanzierung der Gesundheitskosten und somit für Beitragsstabilität sorgt.
Individualität Ja, Sie entscheiden selbst, welche Versicherungsleistungen für Sie wichtig sind! Die Leistungen werden von wenigen Ausnahmen abgesehen vom Gesetzgeber festgelegt!

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Auf einen Blick ? Die wichtigsten Vor- und Nachteile der Privat Krankenversicherung

Diese Vorteile bietet Ihnen die PKV:

Einfluss auf die Beitragshöhe durch eigene Wahl des Tarifs
Die Versicherungsgesellschaften der privaten Krankenversicherung stehen im offenen Wettbewerb zueinander. Dadurch gibt es sehr große Unterschiede in Bezug auf das Verhältnis von Beitrag und versicherten Leistungen. Der Versicherte kann selbst aus dem gesamten Angebot des Marktes die für ihn günstigste und beste Gesellschaft auswählen und auf diese Weise erhebliche finanzielle Einsparungen erreichen. Die Beiträge in der PKV sind außerdem unabhängig vom Einkommen.
Auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmter Versicherungsschutz durch freie Wahl des Tarifs
In der PKV ist jeder freiwillig versichert. Das bedeutet, dass er die Versicherungsgesellschaft und den Tarif frei aus dem Angebot des Marktes wählen kann. Dadurch hat der Versicherte Einfluss auf den Umfang des Versicherungsschutzes. Er kann ganz bestimmte Leistungen versichern, oder er kann dies eben nicht tun. So kann ein optimaler, auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittener Umfang des Versicherungsschutzes erreicht werden.
Freie Wahl des Arztes und Behandlung als Privatpatient
Je nach Tarif eröffnen sich dem Versicherten darüber hinaus folgende Möglichkeiten:
  • Im Krankenhaus: Freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung, Ein-/Zweibettzimmer
  • Erstattung für Heilpraktikerbehandlung
  • Hohe Erstattung für Zahnersatz
  • Gute Erstattung für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
  • Beitragsrückerstattung möglich
  • Einfluss auf Beitragshöhe durch Selbstbeteiligung möglich
  • Inbegriffener Auslandskrankenschutz

Nachteile der PKV

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Auf einen Blick ? Die wichtigsten Vor- und Nachteile der GKV

Vorteile der GKV:

Nachteile der GKV:

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Die häufigsten Fragen zur Privat Krankenversicherung

Grundlegende Fragen:

Was kostet mich eine private Krankenversicherung?

Was eine private Krankenversicherung im Einzelfall kostet lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt ? neben unterschiedlichen Versicherungsleistungen ? insbesondere ab vom Eintrittsalter, vom Geschlecht sowie vom individuellen Gesundheitszustand. Füllen Sie doch einfach unser Anfrageformular aus und Sie erhalten eine umfassende Angebotsausarbeitung, die neben den Beiträgen auch einen detaillierten Leistungsvergleich verschiedener Versicherungsangebote enthält.

Was kann ich tun, wenn ich die Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV nicht erfülle?

Wenn Sie die Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV nicht erfüllen können Sie dennoch das Schutzniveau Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erheblich erhöhen. Durch private Krankenzusatzversicherungen kann jeder gesetzlich Versicherte die Leistungen seiner Krankenkasse in bestimmten Teilbereichen verbessern. Auch in diesem Bereich bietet Ihnen die Concura GmbH ein umfangreiches Angebot.

Wer hilft mir bei der Suche nach einer optimalen privaten Krankenversicherung?

Das Angebot an privaten Krankenversicherungen auf dem Markt ist für den Laien kaum durchschaubar. Es gibt viele Gesellschaften, unzählige Tarife und erhebliche Unterschiede in Preis und Leistung. Die Concura GmbH hilft Ihnen bei der Suche nach der optimalen privaten Krankenversicherung. Füllen Sie doch einfach unser Anfrageformular aus und Sie erhalten ein völlig kostenloses unverbindliches Angebot.

Was sind Wartezeiten?

Unter Wartezeiten versteht man die Zeit nach Vertragsschluss, in der der Versicherte keine Erstattungen für die Inanspruchnahme von Leistungen erhält. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und gilt für alle Leistungen. Sie entfällt bei Unfällen. Die besondere Wartezeit gilt für Entbindung, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Psychotherapie und beträgt acht Monate. Alle Wartezeiten entfallen wenn ein nahtloser Übergang zwischen gesetzlicher Vorversicherung und privater Krankenvollversicherung besteht (Voraussetzung: vor Antragstellung ein Jahr ununterbrochener Versicherungsschutz). Bei privaten Zusatzversicherungen als Ergänzung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz sind die Wartezeiten stets zu beachten.

Fragen zu Beiträgen und Kosten

Wie kommen in der privaten Krankenversicherung die Beiträge zustande?

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden entsprechend der vorhandenen Risiken und der gewählten Leistungen kalkuliert. Es besteht also eine Wechselwirkung zwischen Beitrag und gewählten Leistungen unter Berücksichtigung des Eintrittsalters, des Geschlechtes und des Gesundheitszustandes bei Vertragsschluss. Während bei der gesetzlichen Krankenkasse also ein vom Einkommen abhängiger Beitrag erhoben wird, der dann in den gemeinschaftlichen Versicherungstopf fließt (Solidaritätsprinzip), errechnet sich der Beitrag in der PKV individuell (Äquivalenzprinzip). Ein Teil der heute zu zahlenden Beiträge wird außerdem zur Abdeckung, des im Alter erhöhten Krankheitsrisikos zurückgelegt. Durch diese Altersrückstellungen soll die Beitragsstabilität im Alter gewährleistet werden.

Wann bekomme ich eine Beitragsrückerstattung?

Eine Beitragsrückerstattung erhalten Sie je nach Tarif wenn Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung keine Erstattungen für Leistungen in Anspruch nehmen. Wenn Sie ein Jahr lang keine Rechnungen einreichen, erstattet Ihnen ihre Krankenversicherung in der Regel einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Diese Rückerstattung kann je nach Gesellschaft und in Abhängigkeit der leistungsfreien Jahre bis zu 7 Monatsbeiträgen betragen. Es kann sich also durchaus lohnen, kleinere Arztrechnungen aus eigener Tasche zu zahlen um in den Genuss einer solchen Rückzahlung zu kommen.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Es gibt auch Tarife mit einer so genannten Selbstbeteiligung (Selbstbehalt). Das heißt, dass man Leistungen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze (bspw. 300,- ? / Jahr) selbst bezahlt und nur die darüber hinaus gehenden Kosten seitens der privaten Krankenversicherung erstattet werden. Je höher die jährliche Selbstbeteiligung gewählt wird, desto niedriger ist der zu zahlende Monatsbeitrag. Insbesondere für Freiberufler und Selbständige sind die Angebote mit Selbstbeteiligung attraktiv, da Sie keinen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber erhalten und trotz einer Selbstbeteiligung in der Regel günstiger fahren, als bei einer Tarifwahl ohne Selbstbeteiligung.

Was hat es mit den Alterungsrückstellungen auf sich?

Die Beiträge zur PKV richten sich nach Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Da im höheren Lebensalter auch die Krankheitskosten steigen müssten eigentlich auch aus diesem Grunde die Beiträge in die Höhe schnellen. Dem wirken die so genannten Alterungsrückstellungen entgegen. In jungen Jahren wird demnach ein Teil des Beitrags als ?Vorsorgepolster? zurückgelegt. Dieses Polster wird im Alter wieder herangezogen um die Beiträge stabil zu halten. Mit anderen Worten: Der Versicherte zahlt in jungen Jahren einen höheren Beitrag, als er es nach der Risikokalkulation der Versicherungen entsprechend seinem jungen Lebensalter eigentlich müsste. Dafür bleiben aber auch im Alter die Beiträge bezahlbar. Etwaige Beitragserhöhungen dürfen im Übrigen nur durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen oder durch steigende Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen begründet werden.

Wie sieht es bei schweren Vorerkrankungen mit einem Wechsel in die PKV aus?

Bei schweren Vorerkrankungen wie zum Beispiel Herzinfarkt oder Schlaganfall kann es im schlechtesten Fall zu einer Ablehnung von Seiten der Versicherungsgesellschaft kommen. Wenn man doch angenommen wird muss man oft mit hohen Risikozuschlägen (monatlicher Mehrbeitrag) rechnen. Ebenfalls kommt es oftmals zu einer Ablehnung wenn vorher Sitzungen bei einem Psychotherapeuten in Anspruch genommen worden sind. Es empfiehlt sich also vor allem in solchen Fällen die kostenlose Beratung durch einen professionellen Makler in Anspruch zu nehmen, der vorab bei den Versicherungsgesellschaften anfragen kann.

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Die wichtigsten Leistungsunterschiede zwischen Privat Krankversicherung und gesetzlicher Krankenkasse

Leistungen Private Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung
Ärztliche Behandlung Freie Wahl des Arztes oder Zahnarztes. Ebenfalls ist eine ambulante Behandlung durch den Chefarzt im Krankenhaus möglich. Es kann auch ohne Überweisung ein Facharzt aufgesucht werden. Behandlung nur durch Vertragsärzte oder Vertragszahnärzte in der Regel gegen Vorlage einer Krankenversicherungskarte. Maßstab der Behandlung ist das Wirtschaftlichkeitsgebot (ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche Behandlung). Im Krankenhaus behandelt in der Regel der diensthabende Arzt.
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel In Abhängigkeit von Ihrem Tarif ist eine Erstattung der Kosten bis zu 100 % möglich. Erstattung der Kosten für auf Kassenrezept (gesetzlich festgelegter Leistungskatalog) verordnete Medikamente. Aber: Im Regelfall erhebliche Zuzahlungen!
Heilpraktiker Grundsätzlich auch Erstattung für Behandlungen durch Heilpraktiker. Grundsätzlich keine Erstattung für Behandlungen durch Heilpraktiker.
Krankenhaus Freie Arzt- und Krankenhauswahl möglich (umfasst auch reine Privatkliniken). Je nach Tarif umfasst der Schutz die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung. Eine Zuzahlung ist nicht zu leisten. Anspruch auf die allgemeinen Krankenhausleistungen: Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den gerade diensthabenden Stationsarzt. Mehrkosten, die aus der Wahl eines anderen Krankenhauses entstehen, als jenes in das man eingewiesen wurde, sind selbst zu tragen. Zuzahlung von 10 ? pro Tag für die ersten 28 Tage (max. 280 ?).
Zahnärztliche Behandlung Erstattung der Kosten für die zahnärztliche Behandlung im tariflichen Umfang. Ebenfalls Erstattung für teure Füllungen (Inlays) aus Gold und Keramik. Zahnärztlich Behandlung des Kassenzahnarztes erfolgt als Sachleistung.
Zahnersatz Je nach Tarif ist eine Erstattung bis zu 90% möglich. Erstattung auch für Implantate möglich. Die Kasse erstattet im Regelfall nur 50% der Kosten für Zahnersatz. Im besten Fall werden 65 % erstattet. Keine Erstattung für Implantate.
Kieferorthopädie Prozentuale Erstattung kieferorthopädischer Behandlung mit tariflicher Höchstgrenze. Ab dem 18. Lebensjahr wird für Kieferorthopädie nur bei schweren Kieferfehlstellungen geleistet.
Brillen und Kontaktlinsen Je nach Tarif ist eine Erstattung bis zu 100% unter Berücksichtigung der Höchstgrenze des Tarifs möglich. Außer bei schweren Sehfehlern im Regelfall keine Leistung.
Auslandskrankenschutz Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Versicherungsschutz mit enthalten. Nach Vereinbarung auch dauerhaft weltweiter Versicherungsschutz möglich. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport kann mitversichert werden. Krankversicherungsschutz besteht nur innerhalb der EU und in Ländern mit denen ein so genanntes ?Sozialversicherungsabkommen? besteht. Kosten für Rücktransport werden nicht übernommen.
Beitragsrückerstattung Je nach Gesellschaft und Tarif können bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen bis zu sechs Monatsbeiträge rückerstattet werden. In der Regel keine Beitragsrückerstattung möglich.

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